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AsF Infoabend mit RA Köbele

Trotz Tropenhitze waren viele Gäste zum Vortrag der SPD-Frauen über das Verkehrsrecht in das Gasthaus „Hauptmann“ gekommen. Rechtsanwalt Klaus Köbele, Anwalt bei der Kanzlei F.E.L.S in Weiden hatte auch viele spezielle Fragen zu beantworten. Gesetzesänderungen gab es vor allem bei Unfällen mit Kindern. Hier kann für eine Schadensregulierung wichtig sein, ob ein Kind sieben, zehn oder 12 Jahre ist. Wichtig ist auch, ob es sich um fließenden oder stehenden Verkehr handelt. Die Neuregelung bringt auch so manchen Vorteil für die Privathaftpflichtversicherer. Beim Neu- und Gebrauchtwagenkauf lag bisher die Beweislast beim Käufer, dies hat sich auch etwas verändert. Wichtig ist der Zeitpunkt der Übergabe. Wenn nun Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auftreten, so wird nun bei Gericht vermutet, das der Schaden schon vorlag und der Verkäufer muss den Gegenbeweis antreten. Köbele riet, beim Kaufvertrag möglichst viele Informationen schriftlich dokumentieren zu lassen. KFZ-Kauf per Internet ist „Fernabsatz“ hier läuft die Rechtsprechung wieder ganz anders.

Bei Verkehrsunfällen sollte man die Unfallstelle sofort absichern und die Fahrzeuge wenn möglich unbedingt stehen lassen bis die Polizei eintrifft. Wichtig sind Fotos und die sofortige Sicherung von Zeugenaussagen. Eine gute Beweisführung sei das A + O, jeder Beweisführung, auch Ehegatten und Verwandte können als Zeugen aussagen. Geschädigte sind verpflichtet, Schäden so gering wie möglich zu halten. Bei Massenunfällen, wo ein Schuldiger nicht festgestellt werden kann, regeln alle beteiligten Vericherungen die Schäden unter sich. Vorsicht gilt bei Unfällen im Ausland, hier gibt es oft andere Bestimmungen als in Deutschland.

Bei Unfällen mit Personenschaden kann man Anspruch auf Schmerzensgeld nur mit ärztlichem Attest einfordern. Notfalls kann auch eine Haushaltshilfe oder Verdienstausfall geltend gemacht werden. Selbst wenn ein Unfallopfer nach einigen Tagen verstirbt, können die Erben für die Tage des Überlebens Schmerzensgeld verlangen. Unterhaltsansprüche von Kindern können schnell eine Schadensforderung von einigen 100.000 Euro ausmachen. Unser Verkehrsrecht ist so umfangreich, dass ein guter Anwalt sehr wichtig ist, um auch alle einem Unfallopfer zustehenden Ansprüche privatrechtlich oder gerichtlich zu erstreiten.

Bei Rechtsschutzversicherungen riet Köbele, die Selbstbeteiligung möglichst gering zu halten, da zum Beispiel bei einem Schmerzensgeld von 1.200 Euro der Anwalt nur 150 Euro kostet und diese Kosten durch die Selbstbeteiligung beim Opfer hängen bleiben.

Wildschäden fallen in die Zuständigkeit der Teilkaskoversicherung. Reguliert werden nur Schäden mit Haarwild laut Jagdgesetz, dazu gehört kein Biber. Großen Wildtieren wie Reh, Hirsch oder Wildschwein darf man im Notfall ausweichen und wenn man dann im Graben landet und einen Zeugen dabei hat, wird der Schaden trotzdem geregelt. Kleinere Tiere wie Hasen muss man leider überfahren, sonst geht man im Schadensfall leer aus.

Da am Montag Abend nicht alle Punkte besprochen werden konnten, wird es noch einen zweiten Teil des Referates geben.


Quelle: Der Neue Tag