Aufsichtsbeschwerde
gegen das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab und den Markt Mantel
Das Ärgernis „Garage in der Weidener Straße 24“ liegt der Mantler SPD immer noch „im Magen“. Aus diesem Grunde legte sie – unter juristischer Beratung – Aufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab und den Markt Mantel ein. Nach Ansicht der SPD stellt die jetzige Situation einen rechtswidrigen Missstand und eine akute Gefahrenlage dar, die dringend behoben werden muss. Landratsamt und Markt Mantel verstoßen insofern gegen das Recht, als durch die Baumaßnahme sowohl der fließende Verkehr als auch der Fußgängerverkehr beeinträchtigt wird: wegen der Garage können auf dem Gehsteig insbesondere Gruppen, Passanten mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator etc. nicht mehr ungehindert passieren.
Diese müssen ausweichen und die Straßenverkehrsfläche benutzen. So ist es nach §32 Abs.1 S.1 Straßenverkehrsordnung verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. Auch der Teil des Gehwegs, der sich in privater Hand befindet, unterliegt als öffentliche Straßenfläche den entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Landratsamt und Markt Mantel hätten angesichts der Gefährdungslage für Fußgänger hier eingreifen müssen. Ein weiteres Untätigbleiben in dieser Angelegenheit durch die zuständigen Behörden ist nach Ansicht der Mantler SPD eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung. Aus diesem Grunde wandte sich die SPD mit der Bitte um unverzügliches aufsichtliches Einschreiten an das Bayerische Innenministerium.
Die Aufsichtsbeschwerde wurde inzwischen vom Innenministerium an die Regierung der Oberpfalz in Regensburg mit der Bitte um Überprüfung weitergeleitet.
Dr. Manfred Klier






